1. Wer kann Mitglied werden:

Mitglied des Vereins kann jeder, ohne Rücksicht auf rassische, religiöse oder politische Gründe werden.

2. Mitgliederzahl:

Die Mitgliederzahl des Vereins ist unbeschränkt.

3. aktive, passive und Ehrenmitglieder:

Der Verein hat aktive, passive und Ehrenmitglieder. Aktives Mitglied ist, wer für den Verein im Wettkampf sich sportlich betätigt oder der Vorstandschaft angehört. Passive Mitglieder sind diejenigen, die den Sport fördern, sich aber nicht aktiv betätigen.

4. Aufnahme:

In den Verein aufgenommen werden kann jeder, der diese Satzung und die jeweils geltenden Beschlüsse des Vereins anerkennt. Vorbedingung zur Aufnahme ist die Anmeldung, die Hinterlegung der Aufnahmegebühr und des Vierteljahresbeitrages.

5. Austritt und Mitgliedskarte:

Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Schluß eines Vierteljahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat erfolgen. Mit dem Austritt erlischt jedes Anrecht auf Vereinsbestimmungen. Beiträge werden nicht zurückerstattet. Mitgliedskarte und Satzung des Vereins sind dessen Eigentum und müssen bei Ausschluß und Austritt zurückgegeben werden.

6. Ausschluß:

Der Ausschluß kann erfolgen wenn:

  • a. vereinsschädigendes Verhalten oder Vergehen gegen die Satzung nachgewiesen wird,
  • b. unehrenhaftes Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins vorliegt,
  • c. nach erfolgter Aufnahme bekannt wird, daß ehrenrührige Handlungen begangen worden sind oder daß die Vorraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft nicht gegeben waren,
  • d. unsportliches und unkameradschaftliches Verhalten vorliegt,
  • e. trotz Mahnung der Beiträge länger als 6 Monate geschuldet wird.

Den Ausschluß vollzieht der Vereinsausschuß. Gegen den Ausschluß ist die Berufung an die Vereinsversammlung innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Ausschlussbeschlusses möglich.

7. Rechte der Mitglieder:

Alle Mitglieder haben Anteil an allen durch die Satzung gewährleisteten sportlichen Betätigungen und Veranstaltungen des Vereins. Anrecht auf die Benützung der Vereinseinrichtungen.

8. Pflichten der Mitglieder:

Pflichten der Mitglieder sind,

  • a. pünktliche Zahlung der Vereinsbeiträge,
  • b. Beachtung der Satzung,
  • c. Förderung der in der Satzung niedergelegten Grundsätze.
Mitgliedschaft
Jugendliche       25,00€

Erwachsene        50,00€

Familie           90,00€